Kanzlei Frank Tietz
Kronsforder Allee 27
23560 Lübeck
Tel.: 0451 / 20 20 56 76
Mobil: 0176 / 62 72 88 48
Fax.: 0451 / 790 79 79
E-Mail: info@anwaltskanzlei-tietz.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag
08:00 – 13:00 Uhr
Termine auch auf Anfrage
Neben den Bereichen „Familienrecht“, „Sozialrecht“ und „Seniorenrecht“ gehören die folgenden Rechtsgebiete zu meinen Arbeitsbereichen, in denen ich Ihnen jeweils bei Beratungs- oder akutem Handlungsbedarf vertrauensvoll für eine zielorientierte und kurzfristige Bearbeitung Ihres Anliegens zur Verfügung stehe:
Unter dem allgemeinen Vertragsrecht werden die rechtlichen Fragen und Probleme verstanden, die in Zusammenhang mit
Im Privaten wie auch im Geschäftsleben können beispielsweise Kaufverträge, auch Vertragsabschlüsse im Internet, Dienst- und Werkverträge, Leasing- und Lizenzverträge oder auch Schenkung und Leihe, betroffen sein.
In Abgrenzung zu dem Sozialversicherungsrecht, welches dem Sozialrecht zuzuordnen ist, betrifft das private Versicherungsrecht die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen als Kunden einer mit Versicherungsgesellschaft. Hierunter fallen beispielsweise die private
Probleme in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, bei denen ich den notwendigen anwaltlichen Rat erteilen kann, bestehen oftmals bei der Schadensregulierung, der Frage einer Obliegenheitsverletzung, der Wirksamkeit eines Widerrufs, der Deckung oder der Verletzung von Informationspflichten seitens der Versicherung.
Das Verkehrsrecht betrifft fast jeden täglich. Unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, dem Motorrad, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind: Sie sind Teil des Straßenverkehrs und werden mit diesem konfrontiert. Sie müssen Regeln beachten und sind darauf angewiesen, das die anderen Verkehrsteilnehmer diese auch einhalten.
Ein Verstoß gegen die Regeln des Straßenverkehrs kann schnell ärgerliche, teure oder schmerzhafte Folgen haben, dazu gehören
Die vielfältigen Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter werden durch das Mietrecht geregelt. Gesetzlich wird zwischen Mietverträgen über Wohnraum (Wohnungsmiete oder Wohnraummiete) und Gewerberaum (Gewerbemiete oder gewerbliches Mietrecht) unterschieden.
Hierbei sind häufig eine Kündigung, Abmahnung, Mietminderung oder Mieterhöhung sowie eine Kautionsabrechnung der Grund für rechtliche Zweifel, Fragen oder gar einer bereits bestehenden Auseinandersetzung. Streitig können aber auch eine Nutzungsüberlassung (Untermiete), Schäden am Mietobjekt, Nebenkosten oder die Mietvertragsgestaltung sein.
Sowohl für Vermieter als auch für Mieter biete ich eine kompetente und vertrauensvolle Beratung und Vertretung an.
0451 / 20 20 56 76
0176 / 62 72 88 48
info@anwaltskanzlei-tietz.de
In meinem Newsformat "Recht interessant" finden Sie immer die neuesten Informationen aus der Rechtswelt. Schauen Sie ruhig mal rein.
News ansehen