Kanzlei Frank Tietz
Kronsforder Allee 27
23560 Lübeck
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
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Mittwoch, Freitag
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Termine auch auf Anfrage
Als Fachanwalt für Sozialrecht ist mir bewusst, dass von den Entscheidungen der staatlichen Leistungsträger existenzielle Fragen für Sie abhängen, so insbesondere bei Folgen eines Arbeitsunfalles, einer Berufskrankheit, der Arbeitslosigkeit, einer Trennung oder dem Tod eines Partners. Ein zurückgewiesener Renten-, Krankengeld- oder Arbeitslosengeldantrag löst schnell starke Sorgen und Nöte aus. Ich vertrete Sie in Ihrem Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht in allen Instanzen stets engagiert mit dem Wissen, was Ihnen gesetzlich zusteht.
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes).
Sozialrecht soll die „soziale Sicherheit“ verwirklichen. Es umfasst eine Vielzahl von Leistungsansprüchen, Status- und Teilhaberechten. Von besonderer Bedeutung für den Bürger als Leistungsempfänger ist dabei das Sozialversicherungsrecht, bestehend aus dem Arbeitslosenversicherungsrecht (SGB III), dem Krankenversicherungsrecht (SGB V), dem Rentenversicherungsrecht (SGB VI), dem Unfallversicherungsrecht (SGB VIII) und dem Pflegeversicherungsrecht (SGB XI).
Zum Sozialrecht gehören ferner:
Die aus der Notsituation resultierende Belastung berücksichtige ich bei der täglichen Arbeit durch das erforderliche Einfühlen in Ihre Situation und das Aufzeigen der Handlungsmöglichkeiten gegenüber der Behörde und etwaigen alternativen Hilfemöglichkeiten. Ich leite die notwendigen Maßnahmen bei der jeweiligen Behörde ein, dies bei Bedarf auch per Eilverfahren vor Gericht.
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