Kontakt

Kanzlei Frank Tietz

Kronsforder Allee 27
23560 Lübeck
Tel.: 0451 / 20 20 56 76
Mobil: 0176 / 62 72 88 48
Fax.: 0451 / 790 79 79
E-Mail: info@anwaltskanzlei-tietz.de

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag
08:00 – 13:00 Uhr
Termine auch auf Anfrage


Telefon

Sie erreichen mich telefonisch unter

0451 / 20 20 56 76

0176 / 62 72 88 48

0451 / 20 20 56 76 • 0176 / 62 72 88 48 • info@anwaltskanzlei-tietz.de
Mo. Di. Do. // 08:00 – 13:00 Uhr // 14:00 – 17:00 Uhr // Mi. Fr. // 08:00 - 13:00 Uhr // Termine auch auf Anfrage
Anwaltskanzlei Tietz

Ihr Fachanwalt für Sozialrecht in Lübeck

Allgemeines zum Sozialrecht

  • Ihr Antrag wurde vom Amt zurück gewiesen und Ihre Existenzgrundlage ist gefährdet?

  • Sie sind mit der Entscheidung Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse nicht zufrieden?

  • Das Arbeitsamt hat Sanktionen gegen Sie verhängt?

  • Sie erhalten trotz schwerer Erkrankung keine Erwerbsminderungsrente?

  • Sie hatten einen Arbeitsunfall oder leiden unter einer Berufskrankheit?

  • Sie sollen „scheinselbstständig“ sein?

  • Sie benötigen Hilfe aufgrund einer Betriebsprüfung?

Als Fachanwalt für Sozialrecht ist mir bewusst, dass von den Entscheidungen der staatlichen Leistungsträger existenzielle Fragen für Sie abhängen, so insbesondere bei Folgen eines Arbeitsunfalles, einer Berufskrankheit, der Arbeitslosigkeit, einer Trennung oder dem Tod eines Partners. Ein zurückgewiesener Renten-, Krankengeld- oder Arbeitslosengeldantrag löst schnell starke Sorgen und Nöte aus. Ich vertrete Sie in Ihrem Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht in allen Instanzen stets engagiert mit dem Wissen, was Ihnen gesetzlich zusteht.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes).

Sozialrecht soll die „soziale Sicherheit“ verwirklichen. Es umfasst eine Vielzahl von Leistungsansprüchen, Status- und Teilhaberechten. Von besonderer Bedeutung für den Bürger als Leistungsempfänger ist dabei das Sozialversicherungsrecht, bestehend aus dem Arbeitslosenversicherungsrecht (SGB III), dem Krankenversicherungsrecht (SGB V), dem Rentenversicherungsrecht (SGB VI), dem Unfallversicherungsrecht (SGB VIII) und dem Pflegeversicherungsrecht (SGB XI).

Zum Sozialrecht gehören ferner:

  • das Recht der Grundsicherung (SGB II; Hartz IV)
  • die Sozialhilfe (SGB XII)
  • Leistungen für Menschen mit Behinderung (SGB XI)
  • das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
  • das Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Mutterschutzregelungen
  • Elterngeld
  • Berufsausbildungsförderung (Leistungen nach dem BAföG)
  • Wohngeld
  • Kindergeld

Die aus der Notsituation resultierende Belastung berücksichtige ich bei der täglichen Arbeit durch das erforderliche Einfühlen in Ihre Situation und das Aufzeigen der Handlungsmöglichkeiten gegenüber der Behörde und etwaigen alternativen Hilfemöglichkeiten. Ich leite die notwendigen Maßnahmen bei der jeweiligen Behörde ein, dies bei Bedarf auch per Eilverfahren vor Gericht.

Frank Tietz

Ihr Ansprechpartner


0451 / 20 20 56 76
0176 / 62 72 88 48
info@anwaltskanzlei-tietz.de

Kontaktieren Sie mich

Recht interessant!

In meinem Newsformat "Recht interessant" finden Sie immer die neuesten Informationen aus der Rechtswelt. Schauen Sie ruhig mal rein.

News ansehen
© Anwaltskanzlei Tietz
erstellt von: online-werbung.de