Kanzlei Frank Tietz
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Öffnungszeiten
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Mittwoch, Freitag
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Termine auch auf Anfrage
Aufgrund der folgenden Ereignisse und der damit verbundenen Behördenentscheidungen entsteht regelmäßig rechtlicher Handlungsbedarf, wofür ich Ihnen gerne auch kurzfristig zur Verfügung stehe:
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann es bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 (SGB III) zu Problemen kommen, beispielsweise bei Verhängung von Ruhe- oder Sperrzeiten oder Sanktionen wegen vermeintlicher Verletzung von Mitwirkungspflichten oder bei Fragen der Zumutbarkeit einzelner Arbeitsangebote. Auch bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 / Hartz 4 entstehen regelmäßig Fragen bei der Berechnung der Leistungshöhe oder der Kürzung der Leistungen wegen angeblichen Fehlverhaltens, Kosten der Unterkunft, Erstausstattung der Wohnung und von Bekleidung sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Im Krankheitsfall sichert die gesetzliche Krankenversicherung Sie und Ihre Familie ab. Dabei entstehen oft Probleme und Fehler bei der Berechnung und Bewilligung von Krankengeld sowie der Übernahme von Kosten für die Behandlung im Krankenhaus, der Haushaltshilfe, von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Erläuterung bedürfen oft auch Fragen zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung und zur freiwilligen Krankenversicherung sowie der Familienversicherung und die Frage, ob jemand überhaupt in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.
Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Hilfe im täglichen Leben benötigen, können unter gesetzlich festgeschriebenen Voraussetzungen Leistungen der Pflegekasse erhalten. Deren Höhe hängt von der Pflegestufe, ab dem 01.01.2017 dem Pflegegrad, ab. Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Die Begutachtung sollte spätestens dann mit Hilfe eines Fachanwalts für Sozialrecht unabhängig geprüft werden, wenn das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht.
Nach festgestellter Pflegebedürftigkeit sind regelmäßig Fragen wegen Pflegehilfsmitteln und Zuschüssen zu pflegebedingten Umbaumaßnahmen der Wohnung oder des Hause zu klären.
Nach einem Arbeitsunfall, z.B. einem Wegeunfall, wie auch bei Berufskrankheiten tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Anspruch besteht dann u.a. auf Übernahme der Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Strittig ist regelmäßig, ob es sich überhaupt um einen Arbeitsunfall handelt, ob der notwendige Bezug zur beruflichen Tätigkeit vorliegt und ob die Erkrankung oder Verletzung schon vorher bestand oder veranlagt war. Oft sind medizinische Sachverhalte zu klären. In den komplexen rechtlich-medizinischen Sachverhalten biete ich Ihnen die notwendige Orientierung und Unterstützung.
Wenn Sie nicht oder nur noch eingeschränkt erwerbsfähig sind, ersetzt die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit das Einkommen. Die Rentenversicherung prüft sowohl die versicherungsrechtlichen (allgemeine Wartezeit, Anrechnungszeiten, Kindererziehungszeiten) wie auch die medizinischen Voraussetzungen. Insbesondere die sozialmedizinische Bewertung bedarf oft einer unabhängigen und genauen Prüfung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht.
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