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Anwaltskanzlei Tietz

Grenzen des Ausbildungsunterhalts

News vom 30.11.-0001


Grenzen des Ausbildungsunterhalts

BGH konkretisiert Rechtsprechung zur Frage, in welchem Umfang die Eltern eine Berufsausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen.

Die Unterhaltspflicht richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls. Entscheidend ist dabei, ob den Eltern unter Berücksichtigung aller Umstände die Leistung von Unterhalt während der Ausbildung zumutbar ist. Der Unterhalt eines Kindes umfasst grundsätzlich die Kosten eines angemessenen Ausbildung zu einem Beruf, wenn diese der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den Neigungen des Kindes am besten entspreche und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern halte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 03 Mai 2017 (Az.: XII ZB 415/16, Pressemitteilung des BGH) klargestellt, dass die Zumutbarkeit nicht nur durch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern bestimmt wird, sondern auch dadurch, ob und inwieweit sie damit rechnen müssen, dass ihr Kind weitere Stufe der Ausbildung anstrebt. Die Eltern müssen sich in der eigenen Lebensplanung darauf einstellen können, wie lange die Unterhaltslast dauern wird. Wenn sie von dem Ausbildungsplan erst zu einem Zeitpunkt erfahren, zu dem sie nicht mehr mit einer Heranziehung zu weiteren Ausbildungskosten rechnen mussten, kann eine Unterhaltspflicht unzumutbar sein.

In dem der Entscheidung des BGH zugrunde liegenden Fall hatte der Vater jahrelang keinen Kontakt zu dem Kind gehabt und während dieser Zeit auch keinen Unterhalt zahlen müssen. Rund zehn Jahre nach dem letzten Kontakt erfuhr er von der Aufnahme des Studiums durch die Tochter im Alter von 26 Jahren. Laut BGH hätte der Vater in diesem konkreten Fall nicht mehr ohne weiteres von einem Studienbeginn und der damit einhergehenden Unterhaltsverpflichtung rechnen müssen, zumal er im berechtigten Vertrauen auf die Beendigung der Unterhaltsverpflichtung finanzielle Dispositionen vorgenommen hatte.

Der BGH hebt hervor, dass die Entscheidung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles ergangen ist. Auch eine längere Pause zwischen Ausbildungsabschnitten führe nicht automatisch zum Wegfall des Unterhaltsanspruches. Grundsätzlich ist beim Ausbildungsunterhalt aber das Gegenseitigkeitsprinzip zu beachten. Der Verpflichtung des Elternteils zur Ermöglichung einer Berufsausbildung steht auf Seiten des Kindes die Obliegenheit gegenüber, sie mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit aufzunehmen und zu beenden. Eine feste Altersgrenze für das Ende des Unterhaltsanspruchs gibt es nicht.

Die Frage der Dauer des Bestehens eines Ausbildungsunterhaltsanspruchs kann infolge vieler Faktoren streitig oder zweifelhaft sein. Für eine Prüfung oder Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, unabhängig davon, ob Sie Unterhalt begehren oder auf Zahlung in Anspruch genommen werden.

In dem der Entscheidung des BGH zugrunde liegenden Fall hatte der Vater jahrelang keinen Kontakt zu dem Kind gehabt und während dieser Zeit auch keinen Unterhalt zahlen müssen. Rund zehn Jahre nach dem letzten Kontakt erfuhr er von der Aufnahme des Studiums durch die Tochter im Alter von 26 Jahren. Laut BGH hätte der Vater in diesem konkreten Fall nicht mehr ohne weiteres von einem Studienbeginn und der damit einhergehenden Unterhaltsverpflichtung rechnen müssen, zumal er im berechtigten Vertrauen auf die Beendigung der Unterhaltsverpflichtung finanzielle Dispositionen vorgenommen hatte.

Der BGH hebt hervor, dass die Entscheidung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles ergangen ist. Auch eine längere Pause zwischen Ausbildungsabschnitten führe nicht automatisch zum Wegfall des Unterhaltsanspruches. Grundsätzlich ist beim Ausbildungsunterhalt aber das Gegenseitigkeitsprinzip zu beachten. Der Verpflichtung des Elternteils zur Ermöglichung einer Berufsausbildung steht auf Seiten des Kindes die Obliegenheit gegenüber, sie mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit aufzunehmen und zu beenden. Eine feste Altersgrenze für das Ende des Unterhaltsanspruchs gibt es nicht.

Die Frage der Dauer des Bestehens eines Ausbildungsunterhaltsanspruchs kann infolge vieler Faktoren streitig oder zweifelhaft sein. Für eine Prüfung oder Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, unabhängig davon, ob Sie Unterhalt begehren oder auf Zahlung in Anspruch genommen werden.


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