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Ausweitung Unterhaltsvorschuss beschlossen

News vom 30.11.-0001


Ausweitung Unterhaltsvorschuss beschlossen

Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes soll zum 01. Juli 2017 in Kraft treten

Den Anspruch auf Leistung von Unterhaltsvorschuss nach dem UVG haben Kinder, die von dem sie betreuenden Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, ohne dass ein vollstreckbarer Titel über den Unterhalt vorliegt.Der maßgebliche Antrag muss bei der zuständigen Unterhaltsvorschusskasse gestellt werden.

Der Unterhaltsvorschuss wird derzeit für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres, jedoch nur für maximal 72 Monate gezahlt.

Die Ausweitung dieses staatlichen Vorschusses ist nun ausgeweitet worden.

Nach dem Bundestag hat am 02. Juni 2017 auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt, nach welchem alle Kinder bis zum Alter von 18 Jahren künftig einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben sollen.

Die Höchstaltersgrenze ist auf das vollendete 18. Lebensjahr heraufgesetzt worden, die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt. Voraussetzung für den Bezug des Unterhaltsvorschusses für Kinder zwischen dem vollendeten zwölften und vollendeten 18. Lebensjahr wird sein, dass es keine Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) bezieht oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein monatliches Einkommen von mehr als 600,- € brutto erzielt.

Die Neuregelungen sollen zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Die Höhe des monatlichen Unterhaltsvorschusses beträgt ab dem 01.01.2017 für Kinder bis zum sechsten Geburtstag 150,- € und bis zum zwölften Geburtstag 201,- €. Für die Kinder bis zum 18. Geburtstag soll sich der Betrag auf monatlich 268,- € belaufen.

Die Ausweitung soll der finanziellen Entlastung Alleinerziehender dienen und eine armutsreduzierende Wirkung haben. Fraglich ist dieses Ziel jedoch bei Beziehern von Hartz IV aufgrund der bedarfsmindernden Anrechnung von Unterhaltsvorschussleistungen.

Bei Fragen zu und Problemen mit Unterhaltsvorschussleistungen, ausbleibenden Unterhaltszahlungen und staatlichen Fördermöglichkeiten stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


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