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Anwaltskanzlei Tietz

Familienrecht

Weitere Informationen zum Familienrecht

  • Sie leben in Trennung, die Scheidung steht bevor?

  • Sollen Sie Unterhalt zahlen oder möchten selbst Unterhalt bekommen?

  • Sie suchen Rat und Hilfe beim Streit um die Ehewohnung?

Neben der eigentlichen Scheidung der Ehe sind häufig folgende trennungsbedingte Fragen zu klären, wofür ich Ihnen gerne kompetent und mit dem erforderlichen Einsatz zur Verfügung stehe.


Unterhalt

Unterhalt stellt eine Leistung zur Sicherstellung des Lebensbedarfes einer anderen Person dar. Dies kann z.B. Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt oder Enkelunterhalt sein.

Der Unterhaltspflichtige ist zur Auskunft über seine Einkommensverhältnisse verpflichtet. Die Auskunft ist bei entsprechender Aufforderung auch zu belegen. Bei der Auskunft und der sich hieran anschließenden Berechnung des Unterhaltes ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht unbedingt geboten. Das Unterhaltsrecht ist stark durch Änderungen im Gesetz, durch Richterrecht und Bewertungen geprägt. Eine stetige Überprüfung ist erforderlich.


Sorge- und Umgangsrecht

Die beiden vorgenannten Themen werden zusammenfassend auch als Kindschaftsrecht bezeichnet. Es hat bei den betroffenen Eltern einen sehr hohen Stellenwert, da die unmittelbare Beziehung und der Kontakt zum eigenen Kind betroffen sind.

Das Sorgerecht umfasst z.B. die Frage, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (Aufenthaltsbestimmungsrecht), die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, Angelegenheiten schulischer Ausbildung und die religiöse Erziehung.

Das Umgangsrecht regelt den Kontakt zwischen dem Kind und dem dies nicht betreuenden Elternteil (Besuchsrecht), auch in den Ferien und an den hohen gesetzlichen Feiertagen. Ort und zeitlicher Umfang der Kontakte sind häufig streitig. Dies ist belastend für alle Beteiligten. Der Umgang muss stets den Belangen des Kindeswohls entsprechen. Die Lebenssituation des Kindes und dessen Bedürfnisse ändern sich jedoch regelmäßig. Auch bei lange getrennt lebenden Eltern ist daher eine gesunde Gesprächsbasis erforderlich. Die verbale und emotionale Eskalation sollte ebenso vermieden werden wie die Instrumentalisierung des Kindes.

Sowohl bei sorge- als auch umgangsrechtlichen Aufgaben vertrete ich Sie mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und dem Ziel, Ihren dem Kindeswohl entsprechenden Wunsch zu realisieren. Außerdem vertrete ich Sie mit der erforderlichen Durchsetzungskraft, wenn eine dem Kindeswohl entsprechende Einigung mit dem anderen Elternteil nicht zustande kommen kann.


Zugewinn

Wenn die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, kann im Zuge der Ehescheidung der sogenannte Zugewinnausgleichsanspruch geltend gemacht werden. Hiermit ist die vermögensrechtliche Auseinandersetzung gemeint. Wenn ein Ehegatte am Ende der Ehe ein größeres Vermögen hat als zu Beginn, ist er ausgleichspflichtig. Haben beide Ehegatten Zugewinn erwirtschaftet, werden die Ansprüche verrechnet.

Um den Anspruch berechnen zu können, steht jedem Ehegatten ein Auskunftsanspruch zu. Die Bewertung der einzelnen Vermögenspositionen und häufig auch die Frage, welche Vermögenswerte überhaupt bei der Berechnung zu berücksichtigen sind, sind schwierig. Auch außergerichtlich ist daher eine Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht zu empfehlen.

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